![]() | 18. November 2011 Neue TÜV-Regeln ab 2012 Ab circa April nächsten Jahres wird sich für Auto- und Motorradfahrer wieder so einiges ändern. Dabei ist die letzte Gesetzesänderung doch gerade erst fünf Jahre her? Und das Lustigste: Unter anderem wird das "Rückdatieren" der Plakette, was damals abgeschafft wurde, wieder eingeführt. Toll finde ich, dass die TÜV-Berichte demnächst detaillierter sein werden. Dann steht da nicht nur (zum Beispiel) "Mängel an der Beleuchtung", sondern klipp und klar, WAS genau diese Mängel sind. DAS finde ich auf jeden Fall kundenfreundlich. Auch muss sich in Zukunft der Eine oder Andere damit abfinden, dass der Prüfer mal kurz eine Spritztour mit dem Boliden unternimmt. Aber keine Sorge, es soll wohl gesetzlich geregelt werden, dass er auch zurückkommt. Der Bundesrat muss dem zwar noch zustimmen, aber das wird wohl nur Formsache sein. Das gilt dann natürlich auch für Dekra und so weiter. Und hier die Änderungen im Detail: Detaillierter Fehlerbericht nach der HU Quelle auto.t-online.deAb dem 1. April 2012 arbeiten alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool, nach der EDV-Systematik auch Mängelbaum genannt. Die praktische Folge für den Autofahrer: Im Prüfbericht gibt es zu festgestellten Mängeln nun detailliertere Hinweise als bisher. "Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben", sagt Jürgen Wolz vom TÜV Süd. Kundenfreundliche Regelung bei der Datierung Kundenfreundlicher wird künftig auch die Datierung der Prüfung. Wer beispielsweise den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die Plakette nicht mehr rückdatiert. Das macht es künftig aber wieder möglich, bei der HU "Zeit zu schinden" - allerdings droht nach wie vor ein Bußgeld, wenn die Plakette seit drei Monaten abgelaufen ist. "Und wer mit abgelaufener HU-Plakette in einen Unfall verwickelt wird, muss auch damit rechnen, dass er von der Versicherung entsprechend belangt wird", so Jürgen Wolz. Künftig Probefahrten bei der HU Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. So will der TÜV die Assistenzsysteme des Fahrzeugs besser überprüfen. Damit dürfte die Hauptuntersuchung künftig länger dauern. Diese neue Regel gilt aber erst für ab dem 1. April neu zugelassene Autos. Da bei Neuwagen die erste Hauptuntersuchung nach drei Jahren fällig wird, kommt es 2015 vermehrt zu Probefahrten bei der HU. Btw.: Wusstet ihr eigentlich, dass es die Plaketten für Autos erst seit 1961 gibt? |
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![]() | 18. November 2011 Vielen Dank für den informativen Artikel. LG Reiner |
![]() | 21. November 2011 Oh, existiert schon... Danke für den Beitrag! Folgendes habe ich zusätzlich noch gehört: "Zwei Monate zu spät zur HU und schon müssen Fahrzeughalter in Zukunft 20 Prozent mehr bezahlen." Kann ich jetzt gerade nicht Belegen, klingt für mich aber plausibel. |
![]() | 05. Januar 2012 Und noch etwas Neues Strengere Grenzwerte gelten für die Bremsen. Bei der Prüfung muss ab kommendem Jahr laut Dekra mindestens eine Abbremswirkung von 58 Prozent erreicht werden, bisher genügten 48 Prozent. Zudem wird die Bremswirkung nun achsweise beurteilt. |
![]() | 05. Januar 2012 Und wie teuer wird das? Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur Hauptuntersuchung (HU) von mehr als zwei bis zu vier Monaten droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15 EUR sowie bei einer Überschreitung von mehr als vier bis zu acht Monaten ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 EUR. Der amtliche Bußgeldkatalog sieht bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU um mehr als acht Monate einen Regelsatz in Höhe von 40 EUR sowie 2 Punkte in Flensburg vor. |
![]() | 05. Januar 2012 Der Untersuchungsbericht Der Halter muss den Untersuchungsbericht der Hauptuntersuchung (HU) mindestens bis zur nächsten HU aufbewahren. Sofern der Untersuchungsbericht nicht ausgehändigt werden kann, hat der Halter auf seine Kosten eine Zweitschrift zu beschaffen. Nicht vorgeschrieben ist, dass der Halter den Untersuchungsbericht, vergleichbar mit den Fahrzeugpapieren, bei jeder Fahrt mitführt. Quelle ADAC |
![]() | 05. Januar 2012 Tüv-Reglungen Danke ersteinmal für die kurzen Infos Ich hatte schon einiges mitbekommen aber immer wieder super wenn man noch ein paar infos bekommt. Gruß Günther War erst im Dez. beim Tüv! |